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V. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Daniela Vagt, Kiel
Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Daniela Vagt -Fotografie - Adolfplatz 9 - 24105
Kiel
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe
von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich
freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung
durch uns. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen
o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen
erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten
Bildmaterials innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang
des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen
betreffen, sind innerhalb von 2 Werktagen nach
Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch
und binnen weiterer 3 Werktage in schriftlicher
Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich
technischer oder sonstiger verdeckter Mängel
binnen 10 Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher
Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation
ist eine Haftung unsererseits für eventuell
bereits entstandene oder entstehende Kosten
ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens
jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder,
Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten
Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben
des Bestellers erklären wir schriftlich
unser Einverständnis zur Nutzung des gelieferten
Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder
stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit
den Angaben des Bestellers überein, gilt
das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt
und sind wir von Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum
des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend
und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts
zur Verfügung gestellt.
7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine
Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben
hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein
genannten Frist zurückzusenden. Bildmaterial,
an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben
und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat,
ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben,
unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich
genutzt hat oder nicht.
8. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungs-
und Versandkosten berechnet, die sich aus Art
und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren
kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten
erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder
Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen
berechnet werden, erwirbt der Besteller weder
Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als
Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte
Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke
und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung
von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern oder ähnlichen
Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der Besteller haftet uns gegenüber bis
zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch
wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben
werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf
Wunsch des Bestellers von uns an einen Dritten
gesandt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren.
Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang
der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt
keine Honoraranfrage durch den Besteller oder
keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch
nach den neuesten Bildhonoraren gem. MFM-Liste
berechnet. Macht der Besteller keine genauen
Angaben, sind wir berechtigt, ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten,
Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen
sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-,
Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen
Umständen und Kosten entstandene Fotos
wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar
des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige
Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang
und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut
honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen
Zustimmung.
5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein
Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in
einem neuen Medium abgebildet, so ist für
das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar
fällig, unabhängig von bereits honorierten
Nutzungsrechten für das gleiche Bild im
ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbungszwecken.
Der Verwender hat uns über den neuen Verwendungszweck
zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung
schriftlich erteilen zu lassen.
6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag zum jeweiligen Grundhonorar.
7. Sobald der Besteller bekundet, daß
er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise
nutzen will, sind wir berechtigt, ihm die Vergabe
von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen,
auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige
Nutzung noch nicht erfolgte.
8. Zur Entscheidung über den Erwerb von
Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial
(Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungskosten
längstens innerhalb der auf dem Lieferschein
genannten Frist zur Verfügung gestellt.
Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart
werden. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder uns gegenüber eine Nutzungsabsicht
bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungskosten
längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung
gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall
vereinbart werden.
9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung
oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann
ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet
werden.
10. Honorarzahlungen müssen immer unter
Angabe der Rechnungsnummer und dem Namen des
Urhebers geleistet werden. Außerdem ist
uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches
Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkungen,
Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt uns sind
nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten
nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten
Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen
der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte
sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten
Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren,
Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel
ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde
Verwendungen und Verfälschungen in Bild
und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung
abgebildeter Personen führen können,
sind unzulässig und machen den Verwender
schadenersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die
Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist
nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen
und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen
und Vergrößerungen für Archivzwecke
des Bestellers sowie die Weitergabe derselben
an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert
hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke
gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex)
verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt
die Verantwortung für die Betextung. Für
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige
oder sinnentstellende Verwendung in Bild und
Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender
etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen
bekannter Persönlichkeiten kann nur mit
deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von
Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich
vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der
Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer
Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
7. Das Versandrisiko für die Rücksendung
trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr
vollständiger und ordnungsgemäßer
Rücksendung sowie der unsachgemäßen
oder mangelhaften Verpackung liegen beim Besteller
und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung
zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung
an uns durch beauftragte Dritte des Bestellers
vorgenommen wird. Als unvollständig werden
auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen
betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits
gehen zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13
UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk,
und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel
an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen
kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem
Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls
die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild
vornehmen lässt. Der Verwender hat uns
von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen
in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen
Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung
getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt,
unterliegt jede Nutzung den Bestimmungen des
deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck
sind uns gem. § 25 .VerlagsG zwei vollständige
Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadenersatz
(vgl. ergänzend Anhang zu E)
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung
oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter
Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie
unberechtigter Fertigung von Diaduplikaten und
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe
derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltungmachung
von Schadenersatzansprüchen ein Mindesthonorar
in Höhe des Fünffachen des üblichen
Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben
wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe
von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl.
evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der
kostenlosen Ansichtfrist, werden für nicht
zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten
fällig gem. Anhang zu E Ziffer1. Dies gilt
auch für freie Angebote, wenn der Empfänger
der Sendung ständiger Abnehmer von frei
angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden
sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu
E Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an
dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder
für das er eine Verwendungsabsicht bekundet
hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht
zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich
zum Nutzungshonorar.
4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene
Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten gem.
Staffelung im Anhang E Ziffer 2. Die jeweiligen
Beträge der Stellung pro Bild gelten als
vereinbart, ohne dass wir die Höhe des
Schadens im Einzelnen nachzuweisen haben. Die
Beträge errechnen sich aus dem Wegfall
weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller
bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen
geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben
uns weitergehende Schadenersatzansprüche
und Blockierungskosten (bis zur Höhe des
Schadenersatzes für den Fall des Verlustes/
Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadenersatzpflichtigen
für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen
angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete
Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung
aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten
wir ein Drittel des Schadenersatzes.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand,
Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets ohne Abzug innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute
sind, ausschließlich Kiel.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches
Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen nichtig sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter
Schadenersatz)
1. Blockierungskosten bei Überschreitung
der Rückgabefristen pro Stück und
Tag (Dias, Vorlagen, Negative) € 1,00
2. pauschalierter Schadenersatz bei Beschädigung,
Zerstörung/Verlust (Dias, Vorlagen, Negative)
a) leichte Beschädigung, die eine weitere
Verwendung erlaubt € 150,00
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte
Weiterwendung erlaubt € 300,00
c) Verlust/Zerstörung € 500,00
Stand: Januar 2008
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